Ja, mit all unseren Produkten sind Sie hierfür auf der sicheren Seite, da wir im Gegensatz zu Marktplätzen selbst Eigentümer der Ware unseres Onlineshops sind.
Unser Tipp: Nutzen Sie bei allen Mitarbeiter-Zuwendungen Ihre Steuerfreibeträge bestmöglich aus!
Gut zu wissen:
- Geschenke bis zu einem Wert von 50 € (ehemals 44Euro) gelten als Aufmerksamkeit und zählen somit nicht zum Arbeitslohn, wenn sie anlässlich eines persönlichen Ereignisses (z.B. Jubiläum) zugewendet werden. Weihnachten zählt hier nicht als besonderes persönliches Ereignis.
- Geschenke an Mitarbeiter außerhalb der Weihnachtsfeier: Solche sind zwar als Betriebsausgaben abzugsfähig, aber beim Mitarbeiter unabhängig vom Betrag steuerpflichtig. Die 60 EUR-Freigrenze für Aufmerksamkeiten gilt nur für einen sog. persönlichen Anlass. Weihnachten ist aber kein persönlicher Anlass. Machen Sie also keine Weihnachtsfeier, und wollen trotzdem Ihre Mitarbeiter beschenken, müssen Sie die 50 EUR-Freigrenze (ehemals 44 Euro) für Sachbezüge beachten.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuerberatung vornehmen. Bitte sprechen Sie sich im Vorfeld einer Bestellung immer mit Ihrem Steuerberater ab und klären, welche Steuerfreibeträge Sie bereits nutzen bzw. wie hoch Ihre individuellen Freibeträge sind.